Die österreichischen Florin Goldmünzen sind sowohl bei klassischen Münzsammlern als auch bei Kunden beliebt, die Edelmetalle in erster Linie als Anlage mit geringem Aufgeld erwerben. Der Florin wird auch Goldgulden genannt, da es sich bei der ursprünglichen Guldenwährung um Silber handelte.
Hinweis: Spezifische Jahrgangs- und Motivwünsche werden nicht berücksichtigt. Jahrgänge oder Motivvarianten liefern wir je nach Verfügbarkeit aus, es besteht kein Anspruch auf die Auslieferung eines bestimmten Jahrgangs.
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Nicht nur die 8 Florin Goldmünze ist als Anlagemünze beliebt
Die österreichische Goldmünze aus der Kaiserzeit gibt es nicht nur in der 8 Florin Variante mit einem Feingewicht von 5,81 g, geprägt wurde auch eine 4 Florin Goldmünze (2,9 Gramm Feingold). Offizielle Nachprägungen mit dem Stempel 1892 wurden zu Anlagezwecken über viele Jahre hinweg von der Münze Österreich ausgegeben.
Goldmünzen der Lateinischen Münzunion
Bei den Florin Handelsgoldmünzen des Kaiserreichs Österreich handelt es sich überwiegend um Nachprägungen des Jahres 1892, die nahe am Goldkurs gehandelt werden. Die Nennwerte der auch Goldgulden genannten Münzen sind 4 Florin bzw. 10 Franken und 8 Florin bzw. 20 Franken mit einem Feingehalt von 900/1000. Die Münzgewichte waren identisch mit den anderen Goldmünzen der sog. „Lateinischen Münzunion“, die Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz mit dem Ziel der Vereinfachung des internationalen Handels umfasste. Die Bildseite zeigt das Porträt des österreichischen Kaisers Franz Joseph I. (ähnelt stark der Darstellung auf den Dukaten) mit der lateinischen Inschrift FRANCISCVS IOSEPHVS I D Gramm IMPERATOR ET REX, während die Wertseite das Staatswappen Österreichs abbildet. 1892 wurde der Florin im Zuge der Währungsreform durch die Krone ersetzt, war aber dennoch bis 1900 im Umlauf.
Kaufen Sie die 8 Florin Österreich Goldmünze Mehrwertsteuer befreit
Der Kauf von Gold zu Investitionszwecken ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Veräußerungsgewinne aus Geschäften mit physischem Gold sind nach einem Jahr Haltefrist von der Abgeltungssteuer befreit. Darum ist es unbedingt notwendig, dass Sie den Kaufbeleg aufbewahren. Dies gilt sowohl für den Kauf im Online-Shop sowie in einer der zahlreichen Reisebank-Filialen.