Geld wechseln für den Haddsch in Mekka: Mit der richtigen Währung zur Pilgerreise nach Saudi-Arabien

Geld wechseln für den Haddsch in Mekka: Mit der richtigen Währung zur Pilgerreise nach Saudi-Arabien

Als eine der „fünf Säulen“ ist die Pilgerfahrt Haddsch nach Mekka ein wichtiger Grundpfeiler des Islam. Jedes Jahr reisen Millionen von Muslimen aus der ganzen Welt nach Saudi-Arabien, um an diesem spirituellen Ereignis teilzunehmen.

Eine solche Reise muss gut geplant sein. So zählt auch die Frage nach der richtigen Reisekasse zu den elementaren Überlegungen, die im Vorfeld gemacht werden sollten.

 

Mit Saudi-Riyal und US-Dollar nach Mekka

Was viele Menschen nicht wissen: Neben der eigenen Landeswährung Saudi-Riyal (SAR) werden in Saudi-Arabien auch US-Dollar (USD) als Zahlungsmittel akzeptiert.

Aus diesem Grund empfehlen die Reisebank-Profis aus den Filialen des Frankfurter Flughafens neben einer ausreichenden Startsumme an Saudi-Riyal auch den Wechsel einer weiteren Summe in US-Dollar. Die amerikanische Währung kann an vielen Stellen zum Einsatz kommen, beispielsweise als Trinkgeld zum Dank für einen guten Service.

 

Geld wechseln ohne Risiko mit "Premium Money Back"-Garantie

Damit Ihre Pilgerfahrt nicht nur entspannt beginnt, sondern auch stressfrei endet, raten die Reisebank-Profis zum Wechsel einer ausreichend großen Bargeld-Summe in die beiden Währungen Saudi-Riyal und US-Dollar.

Wechseln Sie Ihr Geld persönlich in einer Reisebank-Filiale vor Ort, tun sie dies ganz ohne Risiko: Mit der "Premium Money Back"-Garantie bietet die Reisebank eine 30-tägige Rücktauschmöglichkeit für wiedermitgebrachtes Reisegeld beim gleichen Wechselkurs (für Summen zwischen 400 Euro und 1.000 Euro).

Wer sein Reisegeld bequem online wechseln möchte, ist in unserem Web-Shop an der richtigen Adresse. Hier haben wir mit rund 40 der wichtigsten Währungen auch die Saudi-Riyal und US-Dollar stets im Angebot.

 

Einfuhrbestimmungen für Bargeld in Saudi-Arabien

Bei der Ein- wie auch bei der Ausreise sind Beträge ab 60.000 Saudi-Riyal (auch im Gegenwert von Fremdwährungen) deklarationspflichtig (Stand Mai 2023).

 

30. Mai 2023

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