Saudi-Arabien
Geld
Währung
1 Saudi-Arabischer Riyal = 100 Halalah. Währungskürzel: RI, SAR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 RI; Münzen sind im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 Halalah im Umlauf.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden landesweit akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Mi 08.30-12.00 und 17.00-20.00 Uhr, Do 08.30-12.00 Uhr. Wechselstuben haben länger geöffnet.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen, Schmuck, Edelsteinen, Edelmetallen und anderen Geldmitteln bis zum Gegenwert von 60.000 RI möglich, bei höheren Beträgen Deklarationspflicht (detailliertes Formular des saudi-arabischen Finanzministeriums).
Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden.
Wechselkurse
SARÖffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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2024Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Saudi-Arabien eingeführt werden (Personen über 18 Jahren):
200 Zigaretten oder 500 g Tabakerzeugnisse.
Persönliche Gegenstände und Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 3.000 SR zollfrei eingeführt werden.
Alle Waren, außer persönliche Gegenstände und Kleidung für die Reise, sind zu verzollen. Kameras und Laptops sind zollpflichtig; wenn man diese Artikel innerhalb von 90 Tagen wieder ausführt, wird der Betrag zurückerstattet. Digitiale Geräte werden stichprobenartig inspiziert, u.U. wird die Festplatte dabei zerstört. Es empfiehlt sich, pikantes Fotomaterial vor der Reise zu entfernen.
Importbeschränkungen
U.a. Arzneimittel und Drohnen bedürfen einer Genehmigung.
Importbestimmungen
Passagiere, die in Flug- und Seehäfen sowie an allen Grenzübergängen ankommen, dürfen in Duty-free-Läden Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 3.000 SAR und einschließlich bis zu 200 Zigaretten zoll- und steuerfrei kaufen.
Verbotene Importe
Alkohol und Drogen aller Art, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, alle anderen Nahrungsmittel, Arzneimittel ohne Verpackung, Arzneimittel mit Betäubungswirkung (u. a. auch Captagon-Tabletten), Abtreibungspillen, pornographisches und obszönes Material und Medien, Muskatnussfrucht und -pulver, Glücksspiele, Waren, auf denen berühmte Persönlichkeiten abgebildet sind, israelische Schekel, Falschgeld, Hunde, Leder und Felle von wilden Tieren, Waren, die die Flaggen anderer Länder deutlich zur Schau stellen, Feuerwerkskörper, Waffen aller Art, Laser, sowie Artikel, die von der Arabischen Liga verboten sind bzw. sich gegen den Islam richten (eine genaue Liste ist von der Botschaft erhältlich); Gegenstände mit integrierter, geheimer Kamera, Kautabak, elektronische Wasserpfeifen; Kräuter und Präparate, die nicht bei der Food and Drug Administration registriert sind.
Drogenschmuggel und -handel wird mit der Todesstrafe geahndet.
Verbotene Exporte
U.a. Nutztiere, Babymilch, Tierfutter, Sand und Zamzam-Wasser.
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Termine müssen im Voraus vereinbart werden. Visitenkarten sollten auf der Rückseite eine arabische Übersetzung tragen. Wochenende ist am Freitag und Samstag.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: So-Do 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Ramadan 20.00-01.00 Uhr) mit einigen regionalen Unterschieden (z. B. Dhahran: Sa-Mi 07.00-11.30 und 13.00-14.30 Uhr). Freitags von 08.00-12.00 Uhr.
Behörden: So-Do 07.30-14.30 Uhr.
Geschäftskontakte
Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain & Jemen
Pure, Block B, 1st Floor, Takhassusi Branch Road, 7993 Al Mohammadiyyah 3213, Riyadh 12364, Saudi-Arabien
+966 (0)1 920 00 58 63.
Website: saudiarabien.ahk.de
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1/15, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at
Riyadh Chamber (Handelskammer)
PO Box 596, 11421 Riyadh
Tel. +966 (0)1 14 04 00 44.
Website: www.chamber.sa
Kommunikation
Post
In jedem Ort gibt es ein Postamt. Postsendungen nach Europa sind bis zu einer Woche unterwegs.
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00966.
Die nationale private Telefongesellschaft heißt Saudi Telecom Company (STC).
Notrufnummern sind: Polizei 999, Feuerwehr 998 und Rettungswagen 997.
Mobiltelefon
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (1800/2600 Mhz). Netzbetreiber u.a. Saudi Telecom Company (STC) und Etisalat. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Die Netzabdeckung ist in den Städten gut. Am Flughafen und an jeder Verkaufsstelle der Netzbetreiber kann man eine eigene Mobiltelefonnummer beantragen und eine Prepaid-SIM-Karte kaufen.
Internet
Kostenloses WLAN steht in vielen Hotels, Restaurants und Cafés zur Verfügung. In den größeren Städten gibt es Internet-Cafés. Hauptinternetanbieter sind die Saudi Telecom und Etisalat. Zahlreiche Wi-Fi-Hotspots ermöglichen mobiles Surfen an verschiedenen Orten in Saudi-Arabien. Dafür bestehen mehrere Angebote mit verschiedenen Konditionen.
Hinweis: Die Nutzung des Internets unterliegt in Saudi-Arabien der staatlichen Zensur.
Sprache
Überblick
Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch ist als Wirtschafts- und Verkehrssprache wichtig und weit verbreitet. Viele Saudis absolvieren ein Studium an einer der großen Universitäten im Ausland, wie z.B. Oxford oder Harvard. Deutsch, Französisch und Japanisch sind als Fremdsprachen verbreitet. Verkehrsschilder sind in der Regel sowohl auf Arabisch als auch auf Englisch beschriftet.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache im islamischen Glauben hat sich Arabisch zu einer Weltsprache entwickelt. Es ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Saudi-Arabien ist Arabisch auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Kata, Somalia, Sudan, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
Klima
Beste Reisezeit
Zum größten Teil trockenes Wüstenklima. In Jeddah und in der Küstenregion am Roten Meer ist es das ganze Jahr über sehr heiß. Im Landesinneren (Riyadh) ist es im Sommer heißer und im Winter kühler als in den Küstengebieten, die Temperaturen können in den Wintermonaten (Dezember - Februar) nachts unter den Gefrierpunkt sinken; gelegentlich starke Regenfälle im Winter.
Das Klima ist von Mai bis September am angenehmsten.
Landesdaten
Vorwahl
+966Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
999Fläche(qkm)
2,149,690 sq kmBevölkerung
34.81 millionBevölkerungsdichte(pro qkm)
16 per sq kmBevölkerung im Jahr
2020Sehenswürdigkeiten
Einkaufen
Anmerkung
In den Geschäften ist Frauen das Anprobieren von Kleidungsstücken in der Regel nicht gestattet, es gibt jedoch großzügige Rückgaberegelungen. In einigen größeren Modegeschäften gibt es abgetrennte Damenabteilungen, zu denen Männer keinen Zutritt haben und in denen die Ware anprobiert werden darf.
Überblick
Auf den Souks werden Räucherwerk und dazu passende Gefäße, Schmuck, Bronze- und Messingartikel, reich verzierte Dolche und Säbel sowie in den östlichen Provinzen riesige, mit Messing beschlagene Truhen angeboten. Handeln ist üblich, auch für Kameras und andere elektronische Artikel, die teilweise sehr preisgünstig sind.
Es gibt zahlreiche glamouröse und klimatisierte Einkaufszentren, in denen so gut wie alle bekannten Nobelmarken von Armani über Saks Fifth Avenue bis hin zu Gucci zu finden sind. Auch wenn die saudi-arabischen Frauen in der Öffentlichkeit stets verhüllt sind, tragen sie unter der gesetzlich vorgeschriebenen Abaya gerne elegante Kleider.
Öffnungszeiten
So-Fr 09.00-13.00 und 16.30-20.00 Uhr (Ramadan 20.00-01.00 Uhr), regionale Unterschiede. Während der Gebetszeiten (5 mal am Tag) sind die Geschäfte für etwa 15 - 30 Min. geschlossen.
Seit Juli 2013 ist am Freitag und Samstag Wochenende in Saudi-Arabien. Davor fiel das Wochenende auf den Donnerstag und Freitag. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an die neue Regelung gebunden. Der Freitag ist ein verkaufsoffener Tag.
Nachtleben
Einleitung
Das Nachtleben in Saudi-Arabien unterscheidet sich sehr von dem, was man aus anderen Teilen der Welt gewohnt ist. Abgesehen von Restaurants und Hotels gibt es kein Nachtleben im westlichen Stil. Aufgrund der per Gesetz streng vorgeschriebenen Geschlechtertrennung sind jegliche Einrichtungen verboten, in denen Männer und Frauen zusammenkommen könnten. Dazu gehören z.B. Nachtklubs, Diskotheken und Kneipen. Obwohl es eine kleine saudi-arabische Filmindustrie gibt, waren auch Kinos seit den 1980er-Jahren bis 2018 verboten. Es gab zwar seit der durch König Abdullah eingeleiteten Reform im Jahr 2005 immer mal wieder Sondergenehmigungen für einzelne Filmhäuser, für gewöhnlich schaute man sich die Filme jedoch zu Hause über Satellitenfernsehen oder auf DVD an. 2018 kam es dann zu einer Aufhebung des Verbots für Lichtspielhäuser in Saudi-Arabien. Seit April 2018 gibt es in Riad wieder das erste Kino und viele weitere sollen landesweit in naher Zukunft folgen.
Doch auch in Saudi-Arabien muss man nicht gänzlich auf ein abendliches Unterhaltungsprogramm verzichten: In den größeren Städten können Männer die wenigen Bars besuchen, die wegen des Alkoholverbots allerdings nur wenig besucht sind. Deutlich mehr Besucher zieht es in die Kaffeehäuser, in denen neben Wasserpfeifen, Tee und Kaffee auch kleine Imbisse gereicht werden. In einigen Restaurants und Hotels werden folkloristische Schwerttanzaufführungen und Trommelkonzerte geboten. Auch im King Fahd Cultural Centre in Riyadh finden verschiedene Konzerte und Aufführungen statt.
Im Fastenmonat Ramadan wird die Nacht plötzlich zum Tag: Die Einkaufszentren öffnen in den Abendstunden und schließen häufig erst wieder im Morgengrauen.
Kulinarisches
Übersicht
Die Küche Saudi-Arabiens gilt als eine der traditionellsten weltweit. Rezepte und Traditionen wurden über viele Generationen hinweg überliefert und kaum verändert. Landestypische Speisen sind häufig stark gewürzt und scharf, beliebte Gewürze sind Kardamom, Nelken, Tamarinde, Safran, Zimt und Loomi (getrocknete Limetten). Meist stehen Lamm und Huhn auf der Speisekarte, Rindfleisch ist selten und Schweinefleisch gemäß dem islamischen Gesetz verboten. Die Hauptmahlzeit wird um die Mittagszeit eingenommen. Einheimische Früchte sind Datteln und Feigen, die vielerorts wachsen. An der Küste des Roten Meeres wird häufig Fisch gegessen. In größeren Städten wird oftmals auch ausländische Küche angeboten. In den ölproduzierenden östlichen Landesteilen sowie in Jeddah gibt es eine große Auswahl an internationalen Restaurants, mancherorts wird hier auch Fast-Food angeboten. Tischbedienung ist üblich.
Regionale Spezialitäten
- Pitta (flaches, ungesäuertes Brot) ist ein Grundnahrungsmittel, das zu jeder Mahlzeit gegessen wird.
- Reis, Linsen, Hummus (Kichererbsenpüree) und Burghul (gemahlener Weizen) werden häufig angeboten.
- Kultra (Fleischspieße) sind eine beliebte Hauptmahlzeit.
- Kebabs werden häufig mit Suppe und Gemüse serviert.
- Mezzeh ist eine Vorspeise, die aus bis zu 40 Gerichten bestehen kann.
Wissenswertes
Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Fastenzeit im Ramadan wird streng bestraft. Zu Beginn einer Mahlzeit sagt man Bismillah (Im Namen Gottes) und beendet die Mahlzeit mit dem Ausspruch Alhamdulillah (Gott sei gepriesen).
Trinkgeld
Trinkgeld zu geben ist üblich, angemessen sind 10% der Rechnungssumme.
Regionale Getränke
Alkoholfreies Bier und alkoholfreie Cocktails werden in den Hotelbars serviert. Arabischer Kaffee und Fruchtsäfte werden in fast allen Restaurants ausgeschenkt. Häufig wird süßer Tee gereicht. Eine besondere Spezialität ist Qamar ad-din, ein Getränk aus getrockneten Aprikosen.
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
Alkohol ist gesetzlich verboten, und Verstöße werden hart bestraft ohne Rücksicht auf Nationalität und Konfession.
Unterkunft
Hotels
Die Auswahl an Unterkunftsmöglichkeiten ist landesweit sehr gut, die Preise richten sich nach dem Standard und den jeweiligen Einrichtungen. Während der Pilgerzeit empfiehlt sich Vorausbuchung. In Luxus- und Spitzenhotels werden 15% für Bedienung und in allen anderen Hotels 10 % Bedienungsgeld berechnet. In Mekka und Medina sind die Hotelpreise zur Pilgerzeit doppelt so hoch. In den Sommermonaten wird in den Urlaubsorten wie Taif, Abha, Kamis Mushait und al-Baha ein Zuschlag von 25% verlangt.
Hinweis: Frauen dürfen in Saudi-Arabien inzwischen Hotelzimmer buchen und alleine in einem Hotel übernachten. Ausländische, unverheiratete Paare dürfen sich ein Hotelzimmer teilen.
Kategorien: Einstufung in sieben unterschiedliche Hotelklassen: Deluxe, 1. Klasse A und B, 2. Klasse A und B sowie 3. Klasse A und B.
Kultur
Religion
98 % Muslime, überwiegend Sunniten, Schiiten in der östlichen Provinz; Christen und Hindus (ausländische Arbeitskräfte).
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Saudi-Arabien ist ein streng muslimisches Land. Doch wer die strengen Gesetze und Traditionen achtet und respektiert, bekommt die Gelegenheit, dieses besondere Land kennen zu lernen.
Umgangsformen: Männer geben sich zur Begrüßung die Hand, zwischen Männern und Frauen ist der Händedruck eher die Ausnahme. Für Ausländer sind Einladungen in Privathäuser selten, die Bewirtung findet meist in Hotels oder Restaurants statt. Es ist eine besondere Ehre für den Gastgeber, wenn der Gast von möglichst vielen Speisen probiert.
Obwohl es üblich ist, mit der rechten Hand zu essen, steht auch Besteck zur Verfügung. Als Gast sollte man drei Tassen Kaffee trinken und dann durch Hin- und Herschwenken der Tasse (kleine schnelle Bewegung aus dem Handgelenk) zeigen, dass man genug hatte.
Ein kleines Firmengeschenk oder ein Mitbringsel aus der Heimat wird gern angenommen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird.
Außerdem ist es verboten, sich vorzudrängeln, zu spucken und Müll auf die Straße zu werfen.
Kleidung: Männer sollten in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen oder sich mit bloßem Oberkörper zeigen; angemessen sind lange Hosen und Hemden. Für ausländische Frauen ist die Abaja nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Während des Ramadan sollten jedoch auch ausländische Frauen eine Abaja tragen. Das Tragen eines Kopftuchs wird durch die Mutawas (islamische Religionspolizei) zwar stets gefordert, ist jedoch ebenfalls nicht mehr Pflicht. Empfehlenswert ist es, stets einen dünnen Schal mitzuführen, der bei Aufforderung genutzt werden kann, um die Haare zu bedecken. Schultern und Knie müssen stets bedeckt sein. Figurbetonte Kleidung ist grundsätzlich untersagt.
Geschlechtertrennung: In Saudi-Arabien gibt es eine strikte Geschlechtertrennung. Selbst Hochzeiten werden meistens getrennt nach Geschlechtern gefeiert. Frauen dürfen nicht gemeinsam mit Männern baden, das gilt auch für den hoteleigenen Pool. Im Taxi oder bei der Fahrt in einem Auto mit einem nicht-verwandten, fremden Fahrer sollten Frauen darauf achten, keinesfalls auf dem Beifahrersitz, sondern auf den Rücksitzen Platz zu nehmen. Ausländische, unverheiratete Paare dürfen sich aber inzwischen in Saudi-Arabien ein Hotelzimmer teilen. Das öffentliche Zeigen von Zuneigung ist in Saudi-Arabien verboten.
Rauchen: Nichtraucherzonen sind ausgeschildert und sollten beachtet werden. Für Frauen ist es unüblich, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Während des Ramadan sollten auch Besucher nicht in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen. Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen und in touristischen Einrichtungen verboten.
Alkohol: Alkoholische Getränke sind in Saudi-Arabien illegal.
Fotografieren: Fotografieren ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Deswegen ist es grundsätzlich angebracht, immer um Erlaubnis zu fragen, bevor man den Auslöser betätigt. Für militärische Anlagen, Einrichtungen in Grenznähe, Flughäfen und andere öffentliche Gebäude gilt ein Fotografierverbot. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die al-Haram-Moschee in Mekka und für die Prophetenmoschee in Medina. Wer dennoch fotografiert, muss damit rechnen, dass seine Kamera, Filme und Speicherkarten konfisziert werden. Frauen und Kinder sollten nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Hotelportiers, Zimmermädchen und Taxifahrer erwarten Trinkgeld. In Restaurants ist nur dann ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% üblich, wenn in der Rechnung nicht schon eine Service-Gebühr enthalten ist.
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache (Formular auf Anfrage über die Botschaft) erforderlich. Das Mitführen einer arabischen Übersetzung ist ratsam.
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Jeddah und Mecca gut. Auf dem Land ist sie jedoch mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Hinweis: Pilger müssen bei der Einreise einen wirksamen Impfschutz gegen Meningokokken, sowie bei Einreise aus einem Staat mit Polio-Vorkommen einen Polioimpfschutz, nachweisen.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitreisende, die sich weniger als 12 Stunden im Transit befinden und den Flughafen in Saudi-Arabien nicht verlassen sowie Reisende, die unter 9 Monate alt sind.
[2] Alle Personen, die nach Saudi-Arabien einreisen und aus Poliomyelitis-Endemiegebieten kommen, müssen eine gültige Polio-Impfung vorweisen, die bei der Einreise nicht älter als vier Wochen sein darf. Europäische Länder sind keine Poliomyelitis-Endemiegebiete.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in den meisten der südwestlichen Regionen (ausgenommen sind die höheren Lagen der Provinz Asir) sowie in bestimmten ländlichen Gebieten der westlichen Regionen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen der zentralen und westlichen Provinzen, in den Oasen Taif, Tbuk, Wadi Fatima, Qisan und in der Umgebung von Riad vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden.
Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt vor allen in Djidda und den Küstenregionen im Westen vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Für Pilger und Saisonarbeiter gelten bei der Einreise zum Hajj spezielle Impfvorschriften. In der Regel wird eine Meningokokken-Impfung mit einem tetravalenten Impfstoff verlangt; sie ist vom 10. Tag nach der Applikation für 3 Jahre gültig (und wirksam).
Tuberkulose kommt vor. Eine Impfung gegen Tuberkulose sollte bei besonderer Exposition erwogen werden.
Übersicht
Was man sich beim Gedanken an Saudi-Arabien vorstellt, entspricht meist nicht der Realität und entpuppt sich in vielen Fällen als Vorurteil; tatsächlich präsentiert es sich als ein Land mit vielen wunderschönen Oasen, dramatischen Berggipfeln, Sandstränden und Flussläufen.
Obwohl es in den saudi-arabischen Städten kein Nachtleben gibt, findet man zahlreiche Cafés und Restaurants. Daneben gibt es eine große Auswahl von Einkaufsmöglichkeiten, vom einfachen Souk bis hin zum riesigen Kaufhaus. Generell sind die Großstädte Saudi-Arabiens sehr modern und ihre Einrichtungen von hohem Standard.
Die heiligste Stadt des Islam liegt in Saudi-Arabien, denn Mohammed wurde hier geboren. In der Tat wird der Schutz der Integrität des Heiligen Landes hier äußerst ernst genommen, und über das islamische Gesetz wacht die strenge Mutawwa (Religionspolizei).
Nicht nur für Muslime ist Saudi-Arabien ein schönes und lobenswertes, wenn auch komplexes Land, das seine wichtige Rolle in der Welt auch in Zukunft behaupten wird.
Allgemeines
Hauptstadt
Riad (Riyadh).
Geographie
Saudi-Arabien bedeckt 80% der arabischen Halbinsel und grenzt im Nordwesten an Jordanien, im Norden an den Irak und Kuwait, im Osten an den Persischen Golf, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman sowie im Süden an Jemen. Im Westen liegt das Rote Meer. An der Küste des Roten Meeres zieht sich ein schmaler feuchtheißer Küstenstreifen (Tihama) hin, der überwiegend aus großen Feuchtgebieten und Lavafeldern besteht. Hinter der Küstenebene steigt eine Anzahl von Plateaus bis auf 2000 m an, im Süden (Asir) sogar bis auf 3000 m. Östlich dieser Berge, im äußersten Norden, liegt An Nafud, in der Landesmitte erhebt sich der Nedsch. Beide Regionen sind Halbwüsten mit Oasen. Im Landesinneren gibt es ausgedehnte Sandwüsten. An der Golfküste liegen fruchtbare Tiefebenen, die in Gebirgskämme aus Kalkstein übergehen.
Regierung
Islamische absolute Monarchie seit 1932. Verfassung von 1993, der Islam ist Verfassungs- und Gesetzesquelle. Nationaler Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 150 Mitgliedern, vom König ernannt, davon 20% Frauen. Legislative, Exekutive und Jurisdiktion liegen beim König, der auch geistliches Oberhaupt (Hüter der Heiligen Stätten) ist.
Staatsoberhaupt
König Salman, seit Januar 2015.
Elektrizität
127/220 V, 60 Hz. Stromschwankungen üblich, Adapter wird empfohlen.
Offizieller Name des Staates
Königreich Saudi-Arabien.
Regierungschef
Kronprinz Muhammad ibn Salman, seit September 2022.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Die nationale Fluggesellschaft Saudia (SV) verbindet täglich nonstop u.a. Frankfurt/M., München und Genf mit Riad und Jeddah sowie Wien mit Jeddah.
Flynas (XY) fliegt ab Berlin Brandenburg nach Jeddah.
Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Verbindungen von Frankfurt/M. nach Jeddah und Riad an sowie Flüge via Kuwait-Stadt nach Dammam; Zubringerflüge nach Frankfurt/M. mit Austrian Airlines (OS) von Wien und Swiss (LX) von Zürich.
Eurowings (EW) verbindet Berlin und Köln/Bonn mit Jeddah.
Die saudische Billig-Fluggesellschaft Flynas (XY) fliegt mehrmals wöchentlich nonstop von Wien nach Riad.
Swiss (LX) fliegt in Kooperation mit Saudia (SV) u.a. via Genf nach Jeddah und via Rom nach Riad.
KLM (KL) fliegt ab Hamburg via Amsterdam nach Riad.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Jeddah: 5 Std. 30 Min.; Frankfurt/M. - Riad: 5 Std. 50 Min.; Frankfurt/M. - Dammam: 7 Std. 25 Min. (mit Zwischenstopp); Wien - Jeddah: 4 Std. 50 Min.; Wien - Riad: 5 Std. 30 Min.; Zürich - Jeddah: 7 Std. 20 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Riad: 8 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp).
Ausreisegebühr
12 € (50 SAR) (Kinder unter 2 Jahren und Haj- oder Umrah-Pilger sind ausgenommen).
Anreise mit dem Pkw
Pkw: Die Hauptverbindungsstraßen im Fernverkehr führen von Amman (Jordanien) nach Dammam, Medina und Jeddah. Darüber hinaus gibt es Straßen nach Saudi Arabien aus dem Jemen, aus Katar und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie eine Dammstraße zwischen Al Khobar und Bahrain.
Fernbusse: Die Saudi Arabian Public Transport Company (SAPTCO) verbindet im Busverkehr Saudi-Arabien mit Bahrain, Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie mit Ägypten (inkl. Fähre). Die Anreise mit Fernbussen ist u.a. auch aus Jordanien und der Türkei möglich.
Maut: In Saudi Arabien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Anreise mit der Bahn
Nach Saudi Arabien bestehen keine Bahnverbindungen.
Anreise mit dem Schiff
Die größten internationalen Passagierhäfen sind Dammam (am Golf) sowie Jeddah und Yanbu (Rotes Meer).
Kreuzfahrtschiffe
Phoenix legt auf seiner in Europa startenden Kreuzfahrt-Weltreise u.a. auch in Jeddah an.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Saudia (SV), die größte Fluggesellschaft Saudi Arabiens verbindet die größeren Städte des Landes miteinander. Flynas (XY) bietet Inlandsflüge zu zahlreichen weiteren Städten an.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das über 150.000 km lange Straßennetz, das ständig erweitert wird, verbindet die größeren Städte und die ländlicheren Regionen. U.a. führt eine Schnellstraße von Jeddah nach Medina und eine relativ gut ausgebaute Straße von Jeddah nach Dammam.
Maut: In Saudi Arabien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: In den Städten und an Hauptverbindungsstraßen sind überall Tankstellen zu finden. In ländlichen Regionen und wenig befahrenen Gegenden sollten Reisende sich bietende Gelegenheiten zum Tanken nutzen.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Die meisten Hauptstraßen sind in einem ausgezeichneten Zustand. Es gibt jedoch auch nicht asphaltierte Straßen, die nur mit Fahrzeugen mit Allradantrieb genutzt werden sollten. Für Wüstenfahrten ist es wichtig, sich vor Ort nach den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu erkundigen.
Autovermietung
Mietwägen sind sowohl an Flughäfen als auch in größeren Städten im Stadtgebiet verfügbar. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Taxi
Taxis stehen in den Städten zur Verfügung. Taxameter sind selten, und man sollte den Fahrpreis im Voraus vereinbaren. Es gibt keine Straßennamen; Reisende müssen daher ihr Ziel kennen und dem Fahrer den Weg weisen können.
Reisebus
SAPTCO bietet Buslinien im Fern- und Nahverkehr im ganzen Land an. Die Busse sind modern und komfortabel, aber oft langsam. Mit ca. 50 % Aufschlag auf den Fahrpreis sind auch schnellere Busse verfügbar, die direkt von Stadt zu Stadt fahren.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot!
- Seit 2018 dürfen auch Frauen Autos lenken.
- Kinder müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Medina und Mekka müssen von Nicht-Muslimen umfahren werden.
- Bei Verkehrsunfällen ist die Klärung der Schuldfrage oft äußerst willkürlich; zahlreiche Verkehrsverstöße werden automatisch mit Gefängnisstrafen geahndet; in dem Fall unbedingt die Botschaft verständigen!
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 120 km/h;
- Autobahnen: 150 km/h.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Vermieter zu verständigen.
Dokumentation
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Unterwegs in der Stadt
Jeddah: Viele Hotelketten bieten "Wassertaxis" oder kleine Minivans an, die Hotelgäste zu Einkaufszentren und in die Haupteinkaufsstraßen bringen. Taxis sind sehr günstig; die weißen Taxis sind wesentlich komfortabler als die immer seltener werdenden gelben Taxis.
Riad: Auch hier sind die weißen Taxis überall verfügbar; sie sind das praktischste Fortbewegungsmittel.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Die Hauptverbindung der Saudi Arabia Railways Organisation verläuft von Riad nach Dammam über Harad, Hofuf und Dhahran. Auf ihr verkehren täglich klimatisierte Züge mit Speisewagen.
Der Hochgeschwindigkeitszug Al Haramain verbindet Mekka und Medina (Fahrtzeit: 2 Std.).
Unterwegs mit dem Schiff
An beiden Küsten kann man Dhaus für Ausflüge mieten.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Stand - Tue, 17 Sep 2024 17:15:00 +0200(Unverändert gültig seit: Tue, 17 Sep 2024 17:22:26 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Terrorismus
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen (30 km Grenzstreifen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan), wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Terrorismus
Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.
In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.
In der Ostprovinz kam es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, insbesondere im Raum Qatif.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.
Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.
Starke Regenfälle können zwischen November und Februar auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.
- Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.
Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahhabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.
- Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
- Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung" auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
- Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
- Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
- Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.
Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.
Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.
Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.
Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.
Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritische empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritisch empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als E-Visum beantragen.
Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival" zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.
Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.
Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.
Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.
Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form") des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.
Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.
Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei Einreise nach Saudi-Arabien darf eine für maximal 90 Tage ausreichende Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Dabei sind ein ärztliches Attest und das Rezept für die entsprechenden Medikamente mitzuführen und den Mitarbeitern der saudi-arabischen Behörde für Lebensmittel und Medikamente (SFDA) an der jeweiligen Grenzübergangsstelle vorzulegen.
Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.
Heimtiere
Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.
Gesundheit
Aktuelles
Laut offiziell nicht bestätigten Informationen wird bei Einreise nach Saudi-Arabien bei beruflichen Langzeitaufenthalten seit Januar 2024 eine Negativtestung für Mpox verlangt. Weitere Details zu den Anforderungen sind derzeit noch nicht bekannt.
Impfschutz
Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.
Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in den südwestlichen Provinzen Asir, Jizan und Najran (P. falciparum 97%, P. vivax 2%). Die Städte Djidda, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.
Schützen Sie sich in den genannten Gebieten zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Weitere Infektionskrankheiten
Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.
Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.
- Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.
Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.
- Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.
Luftverschmutzung
Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise bzw. bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthalten.
Alle Reisepässe müssen maschinenlesbar sein.
Anmerkung zum Reisepass
Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Allein reisende Frauen sollten bedenken, dass Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Frauen müssen angemessen gekleidet sein. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Visainformationen
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Online-Visum
U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Online-Visum beantragen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten,
b) Schweiz.
Visum bei der Ankunft
U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Visum bei der Ankunft für einen max. 12-monatigen Aufenthalt beantragen:
(a) Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land.
(b) Inhaber eines gültigen Schengenvisums (für Touristen oder Geschäftsleute).
Kosten
Visum bei der Einreise: 480 SAR (300 SAR + Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)
e-Visum: 535 SAR (inkl. Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)
Visaarten und Kosten
Touristenvisum, Geschäftsvisum (90 Tage gültig), Visum für eine vorübergehende Arbeitsaufnahme, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche).
Transitvisa sind 3 Tage gültig. Transit über den Landweg ist nicht möglich.
Für die kleine (Umrah) und die große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Mit Ausnahme von Saudi Arabian Airlines, mit der zwei Zwischenstopps in Saudi-Arabien gestattet sind, darf im Rahmen der visumfreien Durchreise nur eine Zwischenlandung erfolgen.
Neu ist das kostenlose 96-Stunden-Transitvisum, das zusammen mit dem Flugticket bei Saudi Arabian Airlines (SV) oder bei Flynas (XY) für die Einreise an allen internationalen Flughäfen in Saudi-Arabien erworben werden kann. Der Service heißt "Your Ticket - Your Visa" und wird in Kooperation von den zuständigen Ministerien Saudi-Arabiens und der saudischen Tourismusbehörde angeboten.
JAXBElement
Persönlich 10-14 Tage vor Abreise bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei den Visa-Service-Zentren in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern bei der Visa-Agentur VFS TASHELL. Ein persönlicher Termin bei den Konsularprovidern in Deutschland bzw. in der Schweiz sollte möglichst vorab vereinbart werden.
Visabeschaffungsagenturen /Konsularprovider beantragen beim saudischen Außenministerium die für den Visumantrag notwendige Genehmigungsnummer (E-Nummer).
U.a. EU-Bürger und Schweizer können Touristenvisa online für eine einmalige Einreise und einen Monat Aufenthalt oder für mehrmalige Einreisen und drei Monate Aufenthalt beantragen.
U.a. Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land sowie Inhaber eines gültigen Schengenvisums (für Touristen oder Geschäftsleute) können ein Visum bei der Ankunft für einen max. 12-monatigen Aufenthalt beantragen.
Hinweis: Visumanträge für Geschäftsvisa sind entweder online auf der Website des Saudi-Arabischen Außenministeriums herunterzuladen oder über eine Visa-Agentur in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern einzureichen. Touristen-Visa werden vom Reiseveranstalter organisiert.
Antrag erforderlich
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular (Beim Punkt „Ankunftsort“ muss angegeben werden, ob der Reisende auf dem Land- oder Luftweg einreist).
(b) 2 identische, aktuelle Passfotos im EU-Format in Farbe mit weißem Hintergrund, Brillenträger ohne Brille.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (Barzahlung während des persönlichen Gespräches).
(e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudi-Arabien.
(f) Genehmigung des Saudi-Arabischen Außenministeriums (es wird eine Genehmigungsnummer erteilt).
(g) Aktuelles Führungszeugnis im Original.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ausländische EU-Bürger benötigen ihre Meldebescheinigung für ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Geschäftsvisum (nur Männer):
(a)-(h).
(i) Angaben über Reisezweck und -dauer.
(j) Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien.
(k) Offizielles Empfehlungsschreiben bzw. Einladungsreferenz, beglaubigt durch die saudische Industrie- und Handelskammer. Bezahlung der Beglaubigungsgebühr durch den saudischen Geschäftspartner.
(l) Ein Schreiben des Unternehmens, das von der IHK beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners oder die Zustimmung des Investitionsministeriums.
(m) Beglaubigte Kopien von Qualifikationsnachweisen. Die Originale müssen bei der Beantragung legalisiert sein.
(n) Abschlusszeugnis in Kopie.
(o) Beglaubigte Bestätigung, dass die beschriebene Stelle im Unternehmen ausgefüllt wurde.
(p) Befähigungsnachweis.
Touristenvisum
(a) Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Visumgebühren.
(c) offizielles Einladungsschreiben.
Muslime: Wenn der Antragsteller nicht in einem islamischen Land geboren ist, ist eine Islambescheinigung erforderlich.
Temporärer Wohnsitz
Anfragen an die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Bearbeitungsdauer
e-Visum: max. 30 Minuten.
Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung
Eine Meldepflicht besteht für Ausländer, die nach Saudi-Arabien ziehen und ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen oder ein Arbeitsvisum haben. Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Dazu benötigen sie 3 Passbilder (nur schwarz-weiß). Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 500 S.Rls. Ein Dolmetscher ist empfehlenswert.
Auf Reisen innerhalb von Saudi-Arabien oder mit einem Fahrzeug in die Nachbarländer müssen ausländische Arbeitnehmer neben Reisepass und Visum ein Schreiben (Travel Letter) ihres Arbeitgebers (saudischer Sponsor) mit sich führen, in dem ihre Reiseziele gelistet sind. Das Schreiben muss Stempel von der Chamber of Commerce und der örtlichen Polizeidienststelle tragen.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
Gültige Rück- bzw. Weiterreisetickets.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Einreise und den Transit:
- Israelischen Staatsbürgern. (Staatsbürgern anderer Staaten mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass sollten bei der Einreise jedoch keine Probleme entstehen. Es ist in jedem Fall ratsam, die Botschaft diesbezüglich zu kontaktieren.)
- Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.
Die Einreise über den Flughafen in Jeddah ist während der Pilgerfahrtsaison nur eingeschränkt möglich (Reisende mit Geschäftsvisum dürfen dort z.B. nur einreisen, wenn sie nachweislich nicht muslimisch sind.)
Ausreisegenehmigung
Nur Reisende mit Aufenthaltserlaubnis (residence permit) benötigen eine Ausreisegenehmigung.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
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