
Georgien
Zentral-Asien
Währung
Lari (GEL)
Einfuhrbeschränkungen in Landeswährung, je Person
frei
Ausfuhrbeschränkungen in Landeswährung, je Person
frei
Weitere von der ReiseBank empfohlene Zahlungsmittel
- US-Dollar-Noten
- nur neue, kleine USD-Scheine!
Lage
Vorderasien, Kaukasus.
Fläche
69.700 qkm.
Bevölkerungszahl
4,630,841 (Schätzung 2008).
Bevölkerungsdichte
66 pro qkm.
Hauptstadt
Tbilisi (Tiflis). Einwohner: 1.137.205 (Schätzung 2009).
Staatsform
Präsidialrepublik seit 1995. Verfassung von 1995. Parlament mit 235 Mitgliedern. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.
Geographie
Georgien liegt zwischen dem Großen und Kleinen Kaukasus und dem Schwarzen Meer. Das Land grenzt an die Russische Föderation, die Türkei, Armenien und Aserbaidschan. Die höchsten Erhebungen Georgiens sind der Kasbek (5047 m) und der Schchara (5068 m) im Großen Kaukasus. Tiefe Täler, Flussbecken, Kurorte, faszinierende Höhlen, Wasserfälle und subtropische Pflanzen prägen die Landschaft.
Sprache
Amtssprache ist Georgisch. Russisch wird ebenfalls gesprochen, daneben Armenisch und verschiedene Regionalsprachen wie Ossetanisch (Südossetien), Abcharisch und Assyrisch.
Religion
Überwiegend Christentum (65 % georgisch-orthodox, 10 % russisch-orthodox), Islam (11 %), jüdische Minderheit.
Ortszeit
MEZ +2. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ +3 (Sommerzeit in Georgien = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) + 3 Std).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +2 Std.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +2 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Regierungschef
Nika Gilauri, seit Februar 2009.
Staatsoberhaupt
Michail Saakaschwili, seit Januar 2008.
Währung
1 Lari = 100 Tetri. Währungskürzel: Glr, GEL (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 , 2 und 1 Glr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 Glr sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tetri.
Geldwechsel
US-Dollar und Euro werden vielfach angenommen. Es empfiehlt sich, nur unbeschädigte Banknoten in kleinen Beträgen mitzunehmen, da kaum Wechselgeld vorhanden ist. Man sollte nur nach Bedarf umtauschen. Rechnungen müssen grundsätzlich in bar bezahlt werden, häufig wird auch die Bezahlung in US-Dollar gefordert.
In Tbilisi gibt es mittlerweile viele Bankautomaten.
In Tbilisi gibt es mittlerweile viele Bankautomaten.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Kreditkarten
Werden nur in einigen internationalen Hotels und in einigen Banken akzeptiert, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Werden teilweise in Euro oder US-Dollar akzeptiert.
Devisenbestimmungen
Deklarationspflicht für Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (darf den Gegenwert von 500 US$ jedoch nicht übersteigen).
Öffnungszeiten der Banken
In der Regel Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.
Wechselkurse
| |
Glr |
| |
Juli '10 |
|
1 EUR |
2,27 |
|
1 CHF |
1,72 |
|
1 US$ |
1,85 |
Feiertage
2010
1. Jan. Neujahr.
7. Jan. Orthodoxes Weihnachten.
19. Jan. Orthodoxes Dreikönigsfest.
3. März Muttertag.
8. März Internationaler Frauentag.
4. April Orthodoxes Ostern.
5. April Orthodoxer Ostermontag.
9. April 2. Unabhängigkeitstag (1992).
26. Mai Unabhängigkeitstag (1918).
28. Aug. Mariamoba (Tag der Heiligen Jungfrau Maria).
14. Okt. Svetitskhovloba (Georgisch-Orthodoxes Fest).
23. Nov. Giorgoba (St. Georgstag).
2011
1. Jan. Neujahr.
7. Jan. Orthodoxes Weihnachten.
19. Jan. Orthodoxes Dreikönigsfest.
3. März Muttertag.
8. März Internationaler Frauentag.
9. April 2. Unabhängigkeitstag (1992).
24. April Orthodoxes Ostern.
25. April Orthodoxer Ostermontag.
9. Mai Tag des Sieges.
26. Mai Unabhängigkeitstag (1918).
28. Aug. Mariamoba (Tag der Heiligen Jungfrau Maria).
14. Okt. Svetitskhovloba (Georgisch-Orthodoxes Fest).
23. Nov. Giorgoba (St. Georgstag).
1. Jan. Neujahr.
7. Jan. Orthodoxes Weihnachten.
19. Jan. Orthodoxes Dreikönigsfest.
3. März Muttertag.
8. März Internationaler Frauentag.
4. April Orthodoxes Ostern.
5. April Orthodoxer Ostermontag.
9. April 2. Unabhängigkeitstag (1992).
26. Mai Unabhängigkeitstag (1918).
28. Aug. Mariamoba (Tag der Heiligen Jungfrau Maria).
14. Okt. Svetitskhovloba (Georgisch-Orthodoxes Fest).
23. Nov. Giorgoba (St. Georgstag).
2011
1. Jan. Neujahr.
7. Jan. Orthodoxes Weihnachten.
19. Jan. Orthodoxes Dreikönigsfest.
3. März Muttertag.
8. März Internationaler Frauentag.
9. April 2. Unabhängigkeitstag (1992).
24. April Orthodoxes Ostern.
25. April Orthodoxer Ostermontag.
9. Mai Tag des Sieges.
26. Mai Unabhängigkeitstag (1918).
28. Aug. Mariamoba (Tag der Heiligen Jungfrau Maria).
14. Okt. Svetitskhovloba (Georgisch-Orthodoxes Fest).
23. Nov. Giorgoba (St. Georgstag).
Erforderliche Impfungen
| Art | Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen | Impfbescheinigung erforderlich? |
|---|---|---|
| Gelbfieber | Nein | Nein |
| Cholera | Nein | Nein |
| Typhus & Polio | Ja | - |
| Malaria | 1 | - |
| Essen & Trinken | 2 | - |
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit von April bis Oktober durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A und B wird empfohlen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A und B wird empfohlen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsvorsorge
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Zu empfehlen ist für ambulante Behandlungen der MediClub Georgia (englischsprachig), Tschawtschawadse Ave. 5, Tiflis, Tel: 25 19 91 (24-Std. Mobilnummer: (08 99) 58 19 91. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser im Heimatland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung ist kostenlos für alle Staatsbürger, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.
Ein qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist unter der Nummer 90 11 11 zu erreichen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.
Ein qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist unter der Nummer 90 11 11 zu erreichen.
Vogelgrippe
Ende Februar 2006 wurde der Vogelgrippe-Erreger bei toten Schwänen erstmals im Küstengebiet von Adjara nahe der türkischen Grenze am Schwarzen Meer nachgewiesen.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Gesundheitszeugnis
Für Langzeitaufenthalte über 1 Monat kann u.U. ein negativer HIV-Test gefordert werden.
Anmerkung
[1] Geringes Malariarisiko, in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, existiert in manchen Dörfern im südöstlichen Landesteil von Juli bis Oktober. Alle anderen Landesteile sind malariafrei. Empfehlung: Mückenschutz.
[2] Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte müssen aus abgekochter Milch hergestellt sein. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Nur gut durchgekochte, heiße Fisch- und Fleischgerichte essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht sein.
[2] Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte müssen aus abgekochter Milch hergestellt sein. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Nur gut durchgekochte, heiße Fisch- und Fleischgerichte essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht sein.
Klima
Mildes Meeresklima in Küstenregionen, Kontinentalklima im Landesinneren. Höchste Niederschlagsmenge im Südwesten.
Anmerkung
Telefon
Selbstwählferndienst nur nach Tbilisi (Ortsnetzkennzahl 032), die Leitungen sind jedoch überlastet und Verbindungen, wenn sie zustande kommen, schlecht.
Mobiltelefon
Mobilfunkgesellschaften umfassen Geocell Limited (GSM 900; Internet: www.geocell.com.ge), Ibercom Ltd (GSM 1800) und Magti GSM (Dual Band 900/1800; Internet: www.magtigsm.com).
Internet/E-Mail
Hauptanbieter: Sanet (Internet: www.sanet.ge).
POST- UND FERNMELDEWESEN
Der internationale Postverkehr ist immer wieder unterbrochen, lange Verzögerungen sind die Regel. Sendungen per Einschreiben dauern zwar meist noch länger, gelten aber als sicherer. Briefe sollten am besten direkt bei zentralen Postämtern aufgegeben werden.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
State Department of Tourism and Resorts
12 Chanturia Str., GE-0108 Tbilisi
Tel: (032) 92 03 35.
Internet: www.georgia.travel oder www.dotr.gov.ge
Tel: (032) 92 03 35.
Internet: www.georgia.travel oder www.dotr.gov.ge
Botschaft der Republik Georgien
Heinrich-Mann-Straße 32, D-13156 Berlin
Tel: (030) 484 90 70. Konsularabt.: (030) 48 49 07 19.
Internet: www.berlin.emb.mfa.gov.ge (im Aufbau)
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-15.00 Uhr. Tel. Anfragen: Di, Mi, Fr. 09.30-13.00 Uhr.
Tel: (030) 484 90 70. Konsularabt.: (030) 48 49 07 19.
Internet: www.berlin.emb.mfa.gov.ge (im Aufbau)
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-15.00 Uhr. Tel. Anfragen: Di, Mi, Fr. 09.30-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Georgien
Doblhoffgasse 5/5, A-1010 Wien
Tel: (01) 403 98 48.
Honorarkonsulat in Graz.
Tel: (01) 403 98 48.
Honorarkonsulat in Graz.
Konsularabteilung der Botschaft von Georgien
Marokkanergasse 18, A-1030 Wien
Tel: (01) 710 36 11.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Tel: (01) 710 36 11.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Georgien
1 Rue Richard Wagner, CH-1202 Genève
Tel: (022) 919 10 10. Konsularabt.: (022) 919 10 14.
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-13.00 (Annahme von Anträgen) und 15.00-17.00 Uhr (Ausgabe von Dokumenten).
Tel: (022) 919 10 10. Konsularabt.: (022) 919 10 14.
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-13.00 (Annahme von Anträgen) und 15.00-17.00 Uhr (Ausgabe von Dokumenten).
Essen & Trinken
Als Gott das Land unter den Menschen aufteilte, so besagt eine georgische Legende, waren die Georgier so mit Essen und Trinken beschäftigt, dass sie ihren Platz in der Warteschlange verloren und leer ausgingen. Als sie jedoch Gott zu ihrem Gelage einluden, gefiel und schmeckte es ihm so gut, daß er ihnen das beste Land gab, das er eigentlich für sich selbst behalten wollte. Oft werden Walnüsse verwendet, z. B. zum Andicken von Soßen und Suppen. Wo immer das Wort »Satsivi« auf der Speisekarte auftaucht, wird das jeweilige Gericht in einer deftigen Soße mit Walnüssen und Ei, gewürzt mit Kräutern und Knoblauch serviert. Gozinaki, Walnüsse in Karamelglasur, sind sehr verführerische Desserts. Ebenso lecker sind Tschurtschkela, Walnüsse, die auf einen Faden aufgereiht, in süßen Traubensaft getaucht und dann getrocknet werden. Anders als in den meisten kaukasischen Ländern isst man in Georgien nicht nur Lammfleisch. Spanferkel wird oft serviert, Kalbfleisch und Huhn werden gegrillt oder in verschiedenen Soßen geschmort. Besonders beliebt ist Tschakokbili, ein Eintopf mit vielen Kräutern, Tomaten und Paprika. Zu Beginn der Mahlzeit werden gewöhnlich eine Reihe warmer und kalter Speisen gereicht, darunter meist scharf gewürzte gebratene Leber und andere Innereien, Lobio (Bohnen- und Walnusssalat), marinierte Auberginen, Pkali (junge Spinatblätter, die zusammen mit frischen Gewürzen zerrieben werden), Katschapuri (mehrere Schichten von Fladenbrot und Schmelzkäse) und nicht zuletzt verschiedene frische und eingelegte Gemüse sowie Bastuma (geräuchertes Fleisch). Schon zu Gorbatschows Zeiten machten zahlreiche private Cafés, Restaurants und Bars auf, denen die Krisensituation schwer zusetzte. Getränke: Es werden Weiß- und Rotweine gekeltert. Kindschmareuli ist ein trockener Weißwein. Gurdschani ist etwas süßer im Geschmack. Zu empfehlen ist auch der trockene Tsinandali. Akascheni (fruchtig) und Teliani (trocken) sind die bekanntesten Rotweine.
Nachtleben
Das Nachtleben beschränkt sich im wesentlichen auf die internationalen Hotels. Im Hotel Ivera gibt es ein Kasino. Das Nationale Georgische Tanzensemble ist berühmt, jedoch fast immer auf Auslandstournee, so dass man in Tiflis kaum Gelegenheit hat, dessen Künste zu bewundern. Das Georgische Staatstheater in Rustaveli hat ebenfalls einen guten Ruf und ist vor allem für Shakespeare-Inszenierungen bekannt.
Einkaufstipps
Galerien und spezielle Läden für Touristen verkaufen schöne Keramikarbeiten, Stickereien und Schmuck. Eine Flasche georgischer Wein oder Branntwein ist ebenfalls ein schönes Mitbringsel. Antiquitäten (Teppiche und Ikonen) dürfen nur mit Genehmigung des Kultusministeriums ausgeführt werden, zudem werden hohe Exportzölle erhoben. Artikel, die in Touristenläden zum Verkauf stehen, haben generell bereits diese Exportgenehmigung. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-17.00 Uhr.
Sport
Fußball ist eine der Lieblingssportarten. Im Kaukasus bestehen gute Wintersportmöglichkeiten, es gibt einen Helikopterservice vom Metechi Palace Hotel ins Skigebiet Gudauri.
Sitten & Gebräuche
Georgier sind für ihre Geselligkeit und Gastfreundschaft bekannt. In Restaurants werden ausländische Gäste oft zu einer Flasche Wein eingeladen. Einladungen nach Hause werden ebenfalls gerne ausgesprochen. Kleine Mitbringsel wie Schokolade, Blumen oder Spirituosen sind gerne gesehen. Die Kriminalität ist trotz der Bemühungen der Regierung weiterhin ein Problem, und viele Georgier sind bewaffnet. Es ist generell ratsam, keine Wertgegenstände bei sich zu haben und möglichst nach Einbruch der Dunkelheit nicht unterwegs zu sein.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 02.06.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist - mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind unterbrochen.
Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.
Von Reisen in das Konfliktgebiet Abchasien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage abgeraten. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium www.mfa.gov.ge und das Reintegrationsministerium www.smr.gov.ge
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990 er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien. Im August 2008 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland; in beiden Konfliktgebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind seitdem russische Truppen stationiert. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete" untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge Englischer Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments unter www.parliament.ge/index.php?lang_id=ENG&sec_id=69&info_id=18768
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete" über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich - es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird daher grundsätzlich abgeraten.
Aus der angrenzenden georgischen Region Sugdidi ist der Zugang nach Abchasien über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss unter bestimmten eingeschränkten Umständen, z.B. für humanitäre Organisationen, möglich. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.
Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Nach dem Krieg von 2008 bleibt die Lage in Südossetien weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtvierteln wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebieten (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Stand: 02.06.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist - mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind unterbrochen.
Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.
Von Reisen in das Konfliktgebiet Abchasien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage abgeraten. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium www.mfa.gov.ge und das Reintegrationsministerium www.smr.gov.ge
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990 er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien. Im August 2008 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland; in beiden Konfliktgebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind seitdem russische Truppen stationiert. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete" untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge Englischer Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments unter www.parliament.ge/index.php?lang_id=ENG&sec_id=69&info_id=18768
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete" über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich - es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird daher grundsätzlich abgeraten.
Aus der angrenzenden georgischen Region Sugdidi ist der Zugang nach Abchasien über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss unter bestimmten eingeschränkten Umständen, z.B. für humanitäre Organisationen, möglich. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.
Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Nach dem Krieg von 2008 bleibt die Lage in Südossetien weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtvierteln wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebieten (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Übersicht
| Land | Reisepass | Visum | Ruckreiseticket |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1 | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
[1] Deutsche Staatsbürger können auch mit einem Personalausweis einreisen (Gültigkeit wie Reisepass). Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
[1] Deutsche Staatsbürger können auch mit einem Personalausweis einreisen (Gültigkeit wie Reisepass). Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist u. U. von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen, Auskunft erteilt die Botschaft.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist u. U. von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen, Auskunft erteilt die Botschaft.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Visum bei der Einreise
Visumpflichtige Reisende können ein bis 30 Tage gültiges Visum bei der Einreise am Flughafen Tiflis erhalten, es ist jedoch empfehlenswert, das Visum vorher bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu beantragen.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Visum bei der Einreise
Visumpflichtige Reisende können ein bis 30 Tage gültiges Visum bei der Einreise am Flughafen Tiflis erhalten, es ist jedoch empfehlenswert, das Visum vorher bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu beantragen.
Visaarten
Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur ein-, zwei- und mehrmaligen Einreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum
einmalige Einreise: 27 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
zweimalige Einreise: 40,50 € (3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
mehrmalige Einreise: 45 € (3 Monate gültig) bzw. 90 € (6 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils bis zu 3 Monaten).
Transitvisum:
4,50 € (einmaliger Transit),
9 € (zweimaliger Transit),
27 € (mehrmaliger Transit).
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Privat- und Geschäftsvisum:
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
54 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten),
81 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum
einmalige Einreise: 27 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
zweimalige Einreise: 40,50 € (3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
mehrmalige Einreise: 45 € (3 Monate gültig) bzw. 90 € (6 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils bis zu 3 Monaten).
Transitvisum:
4,50 € (einmaliger Transit),
9 € (zweimaliger Transit),
27 € (mehrmaliger Transit).
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Privat- und Geschäftsvisum:
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
54 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten),
81 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Ab 3-7 (manchmal 15) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, 15-45 Tage für ein mehrmaliges Visum.
Meldepflicht
Besucher, die sich länger als 3 Monate in Georgien aufhalten, sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft beim Ministerium für innere Angelegenheiten registrieren zu lassen.
Flugzeug
Die nationale Fluggesellschaft Airzena Georgian Airlines (A9) bietet direkte Verbindungen von Frankfurt/M. nach Tiflis. Nähere Informationen erteilt Airzena Georgian Airlines, Pfälzer Weg 11 D-65474 Bischofsheim (Tel: (061) 61 44 40 24/23 95. Internet: www.airzena.com). Wöchentlicher Linienflugverkehr von Wien nach Tiflis. Informationen: Airzena Georgian Airlines, Parkring 12 A, A-1010 Wien Tel: (01) 214 78 77). Weitere Verbindungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz über Prag oder Amsterdam.
Ukraine International Airlines (PS) bietet sechsmal wöchentlich Verbindungen von Frankfurt über Kiev nach Tiflis.
Ukraine International Airlines (PS) bietet sechsmal wöchentlich Verbindungen von Frankfurt über Kiev nach Tiflis.
Flughafengebühren
Keine.
Internationale Flughäfen
Tbilisi (TBS) liegt 18 km östlich der Innenstadt. Busverbindungen zur Stadt (Fahrzeit: 30 Min.), staatliche Busse fahren von 08.00 bis 22.00 Uhr. Transferservice mit der Info-Tbilisi Group (Internet: www.airport-transfer.ge). Taxistand. Flughafeneinrichtungen: Banken/Wechselstuben, Bars, Restaurants, Duty-free-Shops, Erste Hilfe und Gepäckaufbewahrung. Im Winter kommt es wegen Stromausfällen oft zu Verzögerungen im Flugverkehr.
Schiff
Die bedeutendsten Häfen sind Batumi und Poti. Von Batumi und Poti bestehen internationale Fährverbindungen zu anderen Häfen am Schwarzen Meer (Odessa, Sochi, Trabzon und Istanbul) und zum Mittelmeer (Genua und Piräus).
Bahn
Die wichtigsten Eisenbahnstrecken verlaufen entlang der Schwarzmeerküste. Es gibt Verbindungen nach Aserbaidschan, Armenien (mit Anschluss in die östliche Türkei) sowie nach Moskau (Russische Föderation). Die Transkaukasische Eisenbahn fährt nachts zwischen Baku (Aserbaidschan) und Eriwan (Armenien). Der Seidenstraßen-Express verkehrt von Baku nach Tiflis. Die Autonome Republik Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt.
Bus/Pkw
Hauptstraßen verbinden Georgien im Norden durch den Kaukasischen Straßentunnel bei Kazbegi mit der Russischen Föderation und im Süden durch die Darialschlucht mit der Türkei, Armenien und Aserbaidschan. Achtung: Die Checkpoints bei Kazbegi, Tskhinvali (Roki-Tunnel) und die Strecken über die georgisch-abchasische Grenze sind zurzeit gesperrt.
Seit 2010 ist der Grenzübergang zwischen der Russischen Föderation und Georgien bei Verchni Lars in der Darialschlucht wieder geöffnet. Alle anderen Grenzübergänge zwischen beiden Ländern bleiben geschlossen.
Seit 2010 ist der Grenzübergang zwischen der Russischen Föderation und Georgien bei Verchni Lars in der Darialschlucht wieder geöffnet. Alle anderen Grenzübergänge zwischen beiden Ländern bleiben geschlossen.
Flugzeug
Airzena Georgian Airlines (A9) (Internet: www.airzena.com) betreibt Inlandsflüge von Tbilisi nach Kutaisi, Butani und Senaki.
Bahn
Das Schienennetz umfasst ca. 1600 km. Die Sicherheitslage (veraltete Wagons, bewaffnete Überfälle und Kraftstoffknappheit) hat sich entscheidend verbessert, so dass Bahnfahrten heute als weniger bedenklich gelten. Von langen Fahrten wird allerdings nach wie vor abgeraten. Bahnreisen durch die russische Grenze im Norden und Westen sind durch den Konflikt mit Abchasien nicht möglich. Vorsichtsmaßnahmen gegen Diebstähle sind angebracht. Alle Züge sind reservierungspflichtig. Es gibt zwei Klassen, die sich hauptsächlich durch den Komfort der Sitze unterscheiden. Kinder unter 5 Jahren fahren umsonst, Kinder im Alter von 5-9 Jahren zahlen die Hälfte.
Bus/Pkw
Das Straßennetz umfasst ca. 20.000 km asphaltierte Straßen. Eine neue Autobahn soll eine Verbindung zwischen den Schwarzmeerhäfen, Tbilisi und der aserbaidschanischen Grenze schaffen. Nachtfahrten außerhalb der Hauptstadt sollten vermieden werden. Es gibt keine zuverlässigen Karten und keine Hinweisschilder. Benzin ist knapp, und nur Einheimische wissen, wo und wie man an versteckte Quellen herankommt. Inzwischen verkehren wieder Busse zwischen den größeren Städten; sie sind oft in schlechtem Zustand und fahren nicht immer nach Plan. Komfort darf man nicht erwarten.
Unterlagen: Internationaler Führerschein erforderlich.
Unterlagen: Internationaler Führerschein erforderlich.
Stadtverkehr
Tbilisi hat ein kleines U-Bahnnetz, Busse und Oberleitungsbusse ergänzen das Nahverkehrssystem. Busse können auf der Straße angehalten werden, der Fahrpreis sollte im Voraus ausgehandelt werden.
Taxis können an der Straße angehalten werden. Die geforderten Preise sind oft überhöht. Es ist ratsam, gleich vor der Abfahrt einen Preis zu vereinbaren. Die hohe Kriminalitätsrate erfordert Vorsichtsmaßnahmen (man sollte nur offizielle Taxis benutzen und diese nicht mit Unbekannten teilen).
Taxis können an der Straße angehalten werden. Die geforderten Preise sind oft überhöht. Es ist ratsam, gleich vor der Abfahrt einen Preis zu vereinbaren. Die hohe Kriminalitätsrate erfordert Vorsichtsmaßnahmen (man sollte nur offizielle Taxis benutzen und diese nicht mit Unbekannten teilen).
Tiflis
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Die Hauptstadt Tbilisi (Tiflis) liegt inmitten von Bergketten im Mtkvari-Tal und hat ein angenehmes Mittelmeerklima. Den besten Ausblick auf die fast mediterran anmutende Stadt mit ihren weinumrankten Innenhöfen und engen Gassen hat man vom Mtatsminda-Berg. Sehenswert ist vor allem das Altstadtviertel, dessen zahlreiche Kirchen für ihre schönen Fresken bekannt sind. Besonders prachtvoll sind die Sioni-Kathedrale (6. Jh.) und die Metechi-Kirche (13. Jh.). Die hübschen, im 19. Jahrhundert erbauten Häuser mit ihren offenen Bogengängen geben dem Stadtteil seinen unverwechselbaren Charakter. Die imposanten öffentlichen Gebäude am Prospekt Rustaveli, der Haupteinkaufsstraße, bezeugen den einstigen Reichtum der Stadt um die Jahrhundertwende. Das Georgische Staatsmuseum (schöne Ikonensammlung, zahlreiche Fresken und Porzellanexponate) ist unbedingt sehenswert. Herausragend ist die Abteilung mit Schmuckgegenständen aus vorchristlichen Gräbern. Im Georgischen Nationalmuseum der Kunst in der Innenstadt hängen viele Arbeiten des außerordentlich beliebten naiven Malers Niko Pirosmani. Am Davit-Aghmaschenebeli-Prospekt steht die Staatliche Philharmonie, gleichzeitig Sitz der international bekannten georgischen Tanzgruppe. Die Festung Narikala, von den Persern im 4. Jahrhundert errichtet, wurde zuletzt im 17. Jahrhundert umgebaut und erweitert. Schwefelquellen spenden auch heute noch Heilkraft in dem im orientalischen Stil gehaltenen Bad mit seinem Kuppeldach (19. Jh.) unweit der Metechi-Brücke. Im Freilichtmuseum in einem der westlichen Vororte kann man die typischen Bauernhäuser der verschiedenen Regionen und andere interessante Artefakte sehen.
Mzcheta
-
Die ehemalige Hauptstadt Mzcheta am Zusammenfluss von Mtkvari und Aragvi (20 km nördlich von Tiflis) war bis ins 12. Jahrhundert Zentrum des Christentums. Die Sweti-Tschoweli-Kathedrale wurde angeblich an der Stelle errichtet, an der 328 n. Chr. der Kreuzigungsumhang Christi gefunden wurde und war lange die heiligste Stätte des Landes. Die Kathedrale, deren Name soviel wie »Säule des Lebens« bedeutet, ist ein Meisterwerk der einheimischen Baukunst des 15. Jahrhunderts. Eindrucksvolle Königsgräber, ein schöner Altar mit Ikonen und prächtige Schnitz- und Stuckarbeiten gehören zu ihren Hauptsehenswürdigkeiten. Das Kloster Samtavro wurde im 11. Jahrhundert gegründet, die Architektur der Dschvari-Kathedrale beeinflusste den Kirchenbau in Georgien nachhaltig.
Gori
-
In Gori (95 km westlich von Tiflis), dem Geburtsort Stalins, kann man die Festung (12. Jh.) und die Georgskirche (16. Jh.) besichtigen. Museum und Park, die der Verherrlichung Stalins und seiner Errungenschaften dienten, sind schon seit einigen Jahren »vorübergehend« geschlossen. Gori hat die einzige noch verbliebene öffentliche Statue des Staatsmannes. Die Höhlen von Uplistike 10 km östlich der Stadt sind einen Abstecher wert. Zwischen dem 6. Jh. v. Chr. und dem 14. Jh. waren sie bewohnt, im Laufe der Zeit entstanden Geschäfte, ein Theater, andere öffentliche Gebäude, riesige Weinkeller und ein Verlies. 10 km südlich von Gori in zauberhafter Umgebung steht die Atenis-Sionikirche, die für ihre Steinmetzarbeiten und Fresken bekannt ist.
Bordzomi, Bakuriani und Batumi
-
Die Mineralwasserquelle aus dem Kurort Bordzomi (150 km westlich von Tiflis) soll ein wahrer Gesundbrunnen sein. Die hügelige Umgebung der Stadt bietet gute Wandermöglichkeiten. Bakuriani, 29 km südöstlich von Bordzomi, liegt 1700 m hoch im Gudauri-Skigebiet und ist einmal als internationaler Winterurlaubsort geplant. Die hiesige Luxushotelanlage steht unter dem gleichen Management wie das Metechi Palace Hotel. Auf etwa halbem Weg zwischen Bordzomi und Bakuriani liegen das mittelalterliche Kloster Daskij (12. Jh.) und ein 60 m hoher Wasserfall. Im Sommer bieten sich auch Ausflüge zum Tabatskuri-See an, einem tiefen Bergsee.
Der Schwarzmeerhafen Batumi liegt nahe der türkischen Grenze an der reizvollen Kaukasischen Riviera, die sich nach Norden bis zur russischen Stadt Noworossijsk erstreckt. Der freundliche Badeort im Südwesten Georgiens ist Hauptstadt der Adscharischen Autonomen Republik, die für den Teeanbau bekannt ist. Das fast türkische Flair ist überall zu spüren, es gibt sogar ein türkisches Bad (19. Jh.). Bei einem Stadtbummel empfiehlt es sich, die Altstadt mit ihren verwinkelten Sträßchen, dem hübschen Meerespark, dem imposanten Theater und dem Ozeanarium anzusehen. Für weitere Abwechslung sorgen ein Besuch im Heimatmuseum (interessante Nationaltrachtenausstellung) und im Zirkus. Die Häuser des von Bäumen gesäumten Stalina Prospekt, einer der Hauptstraßen, haben reich verzierte Fassaden.
Der Schwarzmeerhafen Batumi liegt nahe der türkischen Grenze an der reizvollen Kaukasischen Riviera, die sich nach Norden bis zur russischen Stadt Noworossijsk erstreckt. Der freundliche Badeort im Südwesten Georgiens ist Hauptstadt der Adscharischen Autonomen Republik, die für den Teeanbau bekannt ist. Das fast türkische Flair ist überall zu spüren, es gibt sogar ein türkisches Bad (19. Jh.). Bei einem Stadtbummel empfiehlt es sich, die Altstadt mit ihren verwinkelten Sträßchen, dem hübschen Meerespark, dem imposanten Theater und dem Ozeanarium anzusehen. Für weitere Abwechslung sorgen ein Besuch im Heimatmuseum (interessante Nationaltrachtenausstellung) und im Zirkus. Die Häuser des von Bäumen gesäumten Stalina Prospekt, einer der Hauptstraßen, haben reich verzierte Fassaden.
Suchumi, Gagra und Pitsunda
-
Suchumi, die Hauptstadt von Abchasien im äußersten Nordwesten, war bis vor kurzem ein freundlicher Badeort und Hafen, bekannt für schöne, von Palmen und Eukalyptusbäumen gesäumte Strände, lebhafte Straßencafés und ein buntes Völkergemisch. Die Festung, der Botanische Garten, die Affenfarm und die Burgruine des georgischen Königs Bagrat (11. Jh.) sind bekannte Sehenswürdigkeiten dieser Stadt. Suchumi ist ein Kulturzentrum mit zahlreichen Museen und Theatern. Zahlreiche ethnische Volksgruppen lebten hier jahrzehntelang scheinbar harmonisch miteinander bevor der Bürgerkrieg die Stadt erreichte und viele Bewohner vor den Auseinandersetzungen flohen. Von Reisen muss momentan abgeraten werden. Die beliebtesten Urlaubsorte der Region, Gagra und Pitsunda, können derzeit ebenfalls nicht besucht werden. Sie liegen nördlich von Suchumi. Gagra hat zahlreiche Sehenswürdigkeiten, seine Geschichte als Kurort begann um die Jahrhundertwende. Pitsunda ist moderner und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Vladikavkaz und Kazbegi
-
Die 220 km lange Straße von Tbilisi nach Vladikavkaz (früher Ordschonikidse) in Nordossetien (jetzt Russische Föderation) führt durch den Großen Kaukasus, eine dramatische Gebirgslandschaft. Auf der Fahrt gibt es einiges zu sehen, besonders interessant sind die Heilige Dreifaltigkeitskirche Tsminda Semeba, zu deren Füßen die Ortschaft Kazbegi liegt, und das bereits erwähnte Mzcheta (s. o.).
Wirtschaft
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 21,51 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 4.600 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. 2.1 % (2008)
Arbeitslosenrate: ca. 13,6 % (2008)
Inflationsrate: ca. 10 % (2008)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 31 % (2006)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: ca. 12,5 % (2008)
Industrie: ca. 27,9 % (2008)
Dienstleistungen: ca. 59,6 % (2008)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Gewinnung von Bodenschätzen (Manganerze, Braun- und Steinkohle, Zink, Wolfram, Quecksilber, Baryt, Blei, Eisenerz und Erdöl ), Maschinen- und Schiffbau, Metallverarbeitung, Mineraldüngerherstellung, Bekleidung sowie Nahrungsmittelverarbeitung, Landwirtschaft (Tee, Wein, Obst (v. a. Zitrusfrüchte), Tabak und Gemüse), Tourismus
Außenhandel
Importe: ca. 6,261 Mrd. US$ (2008)
Exporte: ca. 2,428 Mrd. US$ (2008)
Wichtige Handelsbeziehungen:
Türkei, Ukraine, Russische Föderation, USA, Großbritannien, Kanada, Deutschland
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: Schwarzmeerkooperationsrat (03.03.1992), OSZE (24.03.1992), NAKR (15.04.1992), IWF (05.05.1992), Vereinte Nationen (31.07.1992), IBRD (07.08.1992), IDA (31.08.1993), GUS (Antrag 08.10.1993), EBRD, Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (07.03.1994), (NATO-) PfP und EAPC (23.03.1994), ICA (20.02.1994), GUUAM (10.10.1997), Europarat (27.04.1999), WTO (14.06.2000)
ca. 21,51 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 4.600 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. 2.1 % (2008)
Arbeitslosenrate: ca. 13,6 % (2008)
Inflationsrate: ca. 10 % (2008)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 31 % (2006)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: ca. 12,5 % (2008)
Industrie: ca. 27,9 % (2008)
Dienstleistungen: ca. 59,6 % (2008)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Gewinnung von Bodenschätzen (Manganerze, Braun- und Steinkohle, Zink, Wolfram, Quecksilber, Baryt, Blei, Eisenerz und Erdöl ), Maschinen- und Schiffbau, Metallverarbeitung, Mineraldüngerherstellung, Bekleidung sowie Nahrungsmittelverarbeitung, Landwirtschaft (Tee, Wein, Obst (v. a. Zitrusfrüchte), Tabak und Gemüse), Tourismus
Außenhandel
Importe: ca. 6,261 Mrd. US$ (2008)
Exporte: ca. 2,428 Mrd. US$ (2008)
Wichtige Handelsbeziehungen:
Türkei, Ukraine, Russische Föderation, USA, Großbritannien, Kanada, Deutschland
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: Schwarzmeerkooperationsrat (03.03.1992), OSZE (24.03.1992), NAKR (15.04.1992), IWF (05.05.1992), Vereinte Nationen (31.07.1992), IBRD (07.08.1992), IDA (31.08.1993), GUS (Antrag 08.10.1993), EBRD, Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (07.03.1994), (NATO-) PfP und EAPC (23.03.1994), ICA (20.02.1994), GUUAM (10.10.1997), Europarat (27.04.1999), WTO (14.06.2000)
Umgangsformen
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Kontaktadressen
Bundesverband der Deutschen Industrie
(Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft)
Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Tel: (030) 20 28 14 52.
Internet: www.ostausschuss.de
Wirtschaftskammer Österreich
(Osteuropareferat)
Stubenring 8-10, A-1010 Wien
Tel: (01) 514 50.
Internet: http://portal.wko.at
Vereinigte Wirtschaftskammern
Sonnenbergstrasse 48, CH-8032 Zürich
Tel: (044) 268 43 00.
Internet: www.jointchambers.ch
Industrie- und Handelskammer der Republik Georgien
Prospekt Chavchavadze 11, GE-380079 Tbilisi
Tel: (032) 29 33 75.
(Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft)
Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Tel: (030) 20 28 14 52.
Internet: www.ostausschuss.de
Wirtschaftskammer Österreich
(Osteuropareferat)
Stubenring 8-10, A-1010 Wien
Tel: (01) 514 50.
Internet: http://portal.wko.at
Vereinigte Wirtschaftskammern
Sonnenbergstrasse 48, CH-8032 Zürich
Tel: (044) 268 43 00.
Internet: www.jointchambers.ch
Industrie- und Handelskammer der Republik Georgien
Prospekt Chavchavadze 11, GE-380079 Tbilisi
Tel: (032) 29 33 75.
zollfrei einkaufen
Folgende Waren können zollfrei nach Georgien eingeführt werden:
200 Zigaretten;
3 l Wein oder 10 l Bier;
persönliche Gegenstände bis zu einem Gesamtgewicht von 100 kg. Wiegt eine Sorte von Ware mehr als 20 kg, muss sie verzollt werden.
200 Zigaretten;
3 l Wein oder 10 l Bier;
persönliche Gegenstände bis zu einem Gesamtgewicht von 100 kg. Wiegt eine Sorte von Ware mehr als 20 kg, muss sie verzollt werden.
Einfuhrverbot
Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Perlen und Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen.
Ausfuhrbestimmungen
Kunstgegenstände und Teppiche können nur mit einer Exporterlaubnis ausgeführt werden.
Anmerkung
Alle Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Kameras, Computer) sollten bei der Einreise deklariert werden.
